Bildungsscheck NRW
Der Bildungsscheck NRW bietet Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus kleineren und mittleren Unternehmen (KMU) mit maximal 250 Beschäftigten in NRW die Möglichkeit, eine berufliche Weiterbildung kostengünstig zu absolvieren. Das Land NRW übernimmt bis zu 50% der Bildungskosten, maximal € 500 pro Mitarbeiter(in). Übernommen werden anfallende Kursgebühren, für Teilnahme und Prüfung.

Mit den Bildungsschecks wird Weiterbildung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber in NRW deutlich attraktiver.
Welche Arbeitnehmer können Bildungsschecks NRW beantragen?
- Lohn- und Gehaltsempfänger/innen
- für das Unternehmen tätige Personen, die in einem Unterordnungsverhältnis zu diesem stehen und nach nationalem Recht Arbeitnehmer/innen gleichgestellt sind
- geringfügig Beschäftigte, die keine andere Hauptbeschäftigung haben
- Beschäftigte in Mutterschaftsurlaub oder Elternzeit
- mithelfende Familienangehörige, die keine andere Hauptbeschäftigung haben
- mitarbeitende Betriebsinhaber / Eigentümer in den ersten fünf Jahren nach Unternehmensgründung
- Berufsrückkehrer, die spezielle Bedingungen erfüllen
Welche Betriebe sind anspruchsberechtigt?
- Unternehmen und Organisationen mit weniger als 250 Beschäftigten und mehr als 10 Beschäftigten können pro Jahr bis zu 20 Bildungsschecks erhalten, wobei ab dem zweiten Bildungsscheck mindestens die Hälfte der Beschäftigten, die vom Betrieb einen Bildungsscheck erhalten, einer allgemein weiterbildungsferneren Beschäftigtengruppe angehören muss. Bei Inanspruchnahme nur eines Bildungsschecks, ist dieser für einen Beschäftigten dieser Gruppe einzusetzen.
- Kleine Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten können bis fünf Bildungsschecks erhalten, ohne auf besondere Beschäftigtengruppen zu achten. Danach sind auch hier die besonderen Beschäftigtengruppen wie bei den übrigen Unternehmen zu berücksichtigen. Darüber hinaus können die weiterbildungsferneren Beschäftigten jährlich einen Bildungsscheck in Anspruch nehmen.
- Für die übrigen Beschäftigten gilt, dass der Bildungsscheck alle zwei Jahre genutzt werden kann, wenn in dieser Zeit keine berufliche Weiterbildung begonnen wurde.
|
Welche Bildungsmaßnahmen werden gefördert?
Alle Trainings in unsere Akademie werden gefördert. Z.B. für das Training "Mitarbeiterführung" zahlen Sie statt € 950,- nur € 475,-. Der Rest wird mit dem Bildungsscheck verrechnet.
Was wird nicht gefördert?
Trainings in Form von Einzelunterricht (coaching) oder die weniger als einen Tag dauern.

Vorgehensweise Bildungsscheck NRW:
- Sie machen eine Inventarisation des Bildungsbedarfs innerhalb ihrer Firma und erstellen eine Bildungsmaßnahmenliste.
- Sie kontaktieren eine Beratungsstelle die einen Bildungsscheck für Ihre Arbeitnehmer(innen) ausstellt.
- Sie tragen die Management Akademie NRW als einen der 3 Bildungsanbieter auf dem Bildungsscheck ein
- Sie vereinbaren mit Ihren Mitarbeiter/innen einen Termin für eines unserer Trainings und lösen den Bildungsscheck ein
- Wir übernehmen die weitere Abwicklung der Bildungsschecks
Noch einfacher? Wir kümmern uns um alles!
Wir unterstützen Sie bei den fünf Schritten und führen eine Bildungsbedarfsanalyse in ihrer Firma durch. Es ist ja letztendlich unser Fachgebiet. Unsere Mitarbeiter begleitet Sie dann ebenfalls bei den weiteren Schritten, sodass Sie keine zusätzliche Arbeit haben!

Ausführlichere Infos zum Bildungsscheck NRW finden Sie z.B. unter http://www.arbeit.nrw.de/pdf/arbeit/bildungsscheck_faq.pdf
Diese Seite in PDF 
|